Die Vermietung des Geländes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und seiner Besucher.
Die Anmeldung muss schriftlich und nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie muss von uns vertraglich bestätigt werden. *1
Innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsdatum ist eine Kaution auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen. Die entrichtete Kaution wird mit der Miete oder mit evtl. Schäden oder Fehlmengen verrechnet. Wird der angemietete Termin durch den Mieter nicht wahrgenommen, so fällt die Kaution dem Verein zu.
Geht die Kaution nicht fristgerecht ein, so kann der Vermieter ohne weitere Rückfragen eine andere Vergabe des Zeltplatzes vornehmen.
BenutzungsgebührenDer Mietpreis pro Tag (Mietzeit von zehn bis zehn Uhr) beträgt zur Zeit
- bis 37 Personen pauschal 87,50 €*
- ab 38 Personen 2,35 €* pro Person
- Für Feierlichkeiten von 1 Tag Dauer gilt eine Pauschalmiete von 100,00 €
- Der Schlafraum über dem Wasch- und Toilettengebäude ist für 30 Euro/Tag
zubuchbar (hier müssen Betttücher, Schlafsäcke, Kissen oder Ähnliches selber mirgebracht werden)
- Für Nutzungen der Tage Montag bis Donnerstag in den Monaten April bis Juni sowie September und Oktober ermäßigt sich die Miete um 20 %
Die Abrechnung von Gas, Wasser und Strom wird nach dem tatsächlichen Verbrauch vorgenommen. Abrechnung in vollen m³ / Betriebsstunden. Ein Mindestverbrauch von 1m³ Gas und Wasser wird für die Mietdauer berechnet.
- Der aktuell gültige Gaspreis beträgt zur Zeit je m³ 7,21 €*
- Der aktuell gültige Wasserpreis beträgt zur Zeit je m³ 7,09 €*
- Der aktuell gültige Strompreis beträgt zur Zeit je Betriebsstunde des Stromerzeugers 5,69 €*
- Der aktuell gültige Preis für den Stromverbrauch aus der Photovoltaik-Anlagebeträgt zur Zeit je Kilowattstunde 1,67 €*
*auf alle Leistungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer (19%) hinzugerechnet!
Der Mietpreis ist bis zum in der Abrechnung genannten Termin zu begleichen.
SchadensersatzFür alle aufgetretenen Schäden und Folgeschäden (an Möbel, fest installierten Einrichtungen, den Gebäuden, der Bepflanzung, usw.) sowie festgestellten Fehlmengen an dem zur Verfügung gestellten Kücheninventar haftet der Mieter und hat die Kosten der Wiederherstellung bzw. Ersatzbeschaffung zu tragen.
SonstigesDer Platz wird jeweils von 10°°Uhr bis 10°°Uhr vermietet. Eventuelle Abweichungen können bei Schlüsselübergabe vereinbart werden, sofern dies nicht mit anderen Mietern kollidiert.
Die Hausordnung ist einzuhalten. Sich hieraus ergebende sachliche und zeitliche Mehraufwendungen (z.B. mangelnde Reinigung) hat der Mieter zu tragen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung für evtl. entstehende Schäden.